Motus Media Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  1. Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern Motus Media ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
  2. Motus Media erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der
    nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten sofern keine Änderung durch Motus Media bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  3. Angebote von Motus Media sind Freibleibend und unverbindlich.
  1. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, Motus Media stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

Auftragsproduktionen

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt Motus Media für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch ein Angebot von Motus Media und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
  2. Von den erstellten Aufnahmen wählt Motus Media die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  3. Weitere Zusatzleistungen von Motus Media wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
  4. Hat der Auftraggeber Motus Media keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  5. Motus Media räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Motus Media hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.

Vergütung

  1. Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
  2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung von Motus Media im angemessenen Umfang.
  3. Ist Motus Media für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält Motus Media den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen von Motus Media und um den Betrag, den Motus Media mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.
  5. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Motus Media unbeschadet über steigender Schadenersatzansprüche berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.
  6. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten

Haftung

  1. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
  2. Motus Media haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.

Datenschutz

  1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von Motus Media gespeichert.
  2. Motus Media verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.

Vertragsauflösung

  1. Motus Media ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

© M O T U S M E D IA 2 0 2 2