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Motus Media Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Gliederung:

 

  1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
  2. Tragweite der AGB bei Verträgen mit Verbrauchern
  3. Grundlage und Geltung der AGB für alle Geschäftsbeziehungen
  4. Freibleibende und unverbindliche Angebote
  5. Nichtanerkennung abweichender Bedingungen des Auftraggebers

 

  1. Auftragsproduktionen:
  2. Vertragsabschluss bei Auftragsproduktionen
  3. Auswahl, Optimierung und Überlassung von Aufnahmen
  4. Individuelle Vereinbarungen für Zusatzleistungen
  5. Reklamationen bei fehlenden Gestaltungsvorgaben
  6. Nutzungs- und Verwertungsrechte des Auftraggebers
  7. Recht zur Eigennutzung und Namensnennung durch Motus Media

 

  1. Vertragsauflösung:
  2. Recht zur sofortigen Vertragsauflösung durch Motus Media
  3. Wichtige Gründe für Vertragsauflösung
  4. Schriftliche Mitteilung und sofortige Vergütung bei Auflösung

 

  1. Vergütung:
  2. Vergütung für Auftragsproduktionen und Lizenzierung von Stock-Fotos
  3. Erhöhung der Vergütung bei Zeitüberschreitung
  4. Anspruch auf Vergütung bei Absage des Auftrags
  5. Zahlungsbedingungen und Nutzungseinschränkungen bei Zahlungsverzug
  6. Übertragung von Bildern erst nach vollständiger Bezahlung

 

  1. Haftung:
  2. Einwilligungserklärung bei Aufnahmen von Personen
  3. Haftungsfreistellung für lizenzierte Stock-Fotos
  4. Haftungsausschluss für rechtswidrige Nutzung durch den Auftraggeber

 

  1. Eigentum an Medien:
  2. Eigentum an Bilddateien beim Fotografen
  3. Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien nach schriftlicher Vereinbarung
  4. Keine Ansprüche bei Verlust oder Beschädigung

 

  1. Datenschutz:
  2. Speicherung und Vertraulichkeit personenbezogener Daten
  3. Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung von Informationen

 

  1. Termine und Fristen:
  2. Kostenpflicht bei Nichterfüllung von Termin- oder Fristverpflichtungen
  3. Leistungsbefreiung bei fehlender Mitwirkung des Kunden

 

  1. Vorauszahlung der Produktionskosten:
  2. Recht zur Vorauszahlung bei Produktionsaufträgen
  3. Fälligkeit und Sicherung der vertraglichen Verpflichtungen
  4. Anpassung der Vorauszahlung bei Änderungen am Auftrag
  5. Verrechnung der Vorauszahlung bei endgültiger Rechnungsstellung
  6. Nichterstattung bei Stornierung des Auftrags
  7. Recht zur Aussetzung oder Beendigung bei Nichterfüllung der Vorauszahlungsverpflichtung
  8. Zahlungspflicht bei laufender Produktion und Auftragsstornierung

 

  1. Änderung von Angeboten aufgrund von Kostenveränderungen:
  2. Recht zur Neuvorlegung von Angeboten bei Kostenveränderungen
  3. Recht des Kunden zur Beendigung des Vertrags bei Nichtakzeptanz der Änderungen

 

  1. Schlussbestimmungen:

 

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  2. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen bei Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit.
  3. Gerichtsstand und anwendbares Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

 

  1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 

  1. Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen, sofern Motus Media als Vertragspartner gegenüber einem Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG auftritt.
  2. Motus Media erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten, sofern keine Änderung durch Motus Media bekannt gegeben wird, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  3. Angebote von Motus Media sind freibleibend und unverbindlich.
  4. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, Motus Media stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

 

 

  1. Auftragsproduktionen:

 

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt Motus Media für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch ein Angebot von Motus Media und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
  2. Von den erstellten Aufnahmen wählt Motus Media die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  3. Weitere Zusatzleistungen von Motus Media wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
  4. Hat der Auftraggeber Motus Media keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  5. Motus Media räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Motus Media hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.

 

  1. Vertragsauflösung:

 

  1. Motus Media behält sich das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, die die Durchführung des Vertrags erheblich beeinträchtigen. Die Auflösung erfolgt schriftlich und bedarf keiner vorherigen Abmahnung. Im Falle der Vertragsauflösung hat der Auftraggeber Motus Media sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen unverzüglich zu vergüten. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

 

 

 

  1. Vergütung:

 

  1. Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
  2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung von Motus Media im angemessenen Umfang.
  3. Ist Motus Media für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält Motus Media den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen von Motus Media und um den Betrag, den Motus Media mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.
  5. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Motus Media unbeschadet über steigender Schadenersatzansprüche berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.
  6. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.

 

 

  1. Haftung:

 

  1. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
  2. Motus Media haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.
  3. Motus Media haftet nicht für die Nutzung der Aufnahmen oder Stock-Fotos durch den Auftraggeber in rechtswidriger Weise oder entgegen den vertraglichen Vereinbarungen.

 

 

  1. Eigentum an Medien:

 

  1. Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft, sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen, nur eine Auswahl und nicht sämtliche, vom Fotografen hergestellte Bilddateien.
  2. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

 

 

  1. Datenschutz:

 

  1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von Motus Media gespeichert.
  2. Motus Media verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.

 

 

  1. Termine und Fristen:

 

  1. Kommt der Kunde seinen Termin- oder Fristverpflichtungen nicht nach, ist die Agentur nicht verpflichtet, Ersatztermine oder Entschädigungen anzubieten. Etwaige Kosten, die der Agentur durch Anfahrt oder Vorbereitung entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

  1. Motus Media ist von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, insbesondere wenn erforderliche Informationen, Materialien oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitgestellt werden.

 

  1. Vorauszahlung der Produktionskosten:

 

  1. Bei Aufträgen, die die Erstellung von Produkten durch Motus Media beinhalten, behält sich Motus Media das Recht vor, eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten der Produktionsdienstleistungen zu verlangen.
  2. Die Vorauszahlung ist vor Beginn der Produktionsarbeiten fällig und dient zur Sicherung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden.
  3. Im Falle von Änderungen am Auftrag, die zu zusätzlichen Kosten führen, behält sich Motus Media das Recht vor, eine entsprechende Anpassung der Vorauszahlung zu verlangen.
  4. Die Vorauszahlung wird bei der endgültigen Rechnungsstellung für die erbrachten Leistungen verrechnet.
  5. Motus Media behält sich das Recht vor, die Produktionsarbeiten auszusetzen oder zu beenden, falls der Kunde seiner Vorauszahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
  6. Wenn der Auftrag bereits in Produktion ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin angefallenen Kosten zu begleichen. Dies umfasst sowohl die bereits erbrachten Leistungen als auch die entstandenen Materialkosten.

 

  1. Änderung von Angeboten aufgrund von Kostenveränderungen:

 

  1. Motus Media behält sich das Recht vor, Angebote neu vorzulegen, insbesondere hinsichtlich der Kosten für Materialien, die für die Bereitstellung von Dienstleistungen oder Produkten relevant sind. Der Kunde hat das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Mitteilung über die Änderungen das Vertragsverhältnis zu beenden, sofern er mit den vorgeschlagenen Änderungen nicht einverstanden ist. Andernfalls gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert.

 

 

  1. Schlussbestimmungen:

 

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

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